Immobilie verkaufen trotz Kredit: Ablauf, Bank, Restschuld und Vorfälligkeit

Eine Immobilie verkaufen trotz Kredit ist grundsätzlich möglich. In der Praxis kommt diese Situation häufig vor, etwa bei Umzug, Trennung, Erbe, beruflicher Veränderung, Familienzuwachs oder wenn die monatliche Belastung nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passt.

Entscheidend ist nicht, ob noch ein Darlehen besteht. Entscheidend ist, ob Restschuld, Bankfreigabe, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld und realistischer Verkaufspreis früh genug zusammen geprüft werden. Wer diese Punkte vor dem Vermarktungsstart klärt, kann den Verkauf sauber vorbereiten und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Dieser Ratgeber zeigt, was beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf mit laufender Finanzierung wichtig ist, welche Wege es neben der Kreditablösung gibt und an welchen Stellen Eigentümer fachkundige Beratung einholen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Verkauf trotz Kredit realistisch einordnen

Sie möchten wissen, ob der mögliche Verkaufspreis zur offenen Restschuld passt? Isarnova prüft Marktwert, Unterlagen und regionale Verkaufsperspektive als Grundlage für das Bankgespräch.

Immobilie einschätzen lassen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein laufender Immobilienkredit verhindert den Verkauf nicht.
  • Vor dem Verkaufsstart sollten Restschuld, Zinsbindung, Sondertilgungsrechte, Grundschuld und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung geprüft werden.
  • Die Bank muss eingebunden werden, weil sie über die Grundschuld meist im Grundbuch abgesichert ist.
  • In vielen Fällen wird der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst. Alternativ können Pfandtausch oder Darlehensübernahme geprüft werden.
  • Der Verkaufspreis sollte nicht aus dem Bauchgefühl entstehen, sondern Restschuld, Kosten, Zustand, Lage und Nachfrage realistisch berücksichtigen.
  • Steuerliche und rechtliche Fragen sollten bei Bedarf mit Steuerberatung, Fachanwalt oder Verbraucherberatung geklärt werden.

Immobilie verkaufen trotz Kredit: Was ist möglich?

Ja. Ein bestehender Kredit ist kein Verkaufsverbot. Die Immobilie dient der Bank jedoch meist als Sicherheit. Diese Sicherheit ist im Grundbuch über eine Grundschuld eingetragen. Deshalb muss beim Verkauf geregelt werden, wie das Darlehen zurückgeführt und wie die Grundschuld gelöscht oder übertragen wird.

Der Kredit verschwindet nicht automatisch durch den Verkauf. Er wird entweder vollständig abgelöst, auf eine neue Sicherheit übertragen oder in seltenen Fällen vom Käufer übernommen. Welche Lösung passt, hängt vom Darlehensvertrag, vom Verkaufspreis, von der Restschuld, vom Zinsniveau und von den Plänen des Eigentümers ab.

Für Eigentümer im Münchner Umland, im Oberland oder in Regionen wie Starnberg, Wolfratshausen, Geretsried, Bad Tölz, Miesbach, Holzkirchen, Murnau oder Garmisch-Partenkirchen kommt hinzu: Die Marktchancen hängen stark von Lage, Zustand, Energieeffizienz, Grundstück, Grundriss und Käuferzielgruppe ab. Eine pauschale Preiseinschätzung reicht bei laufender Finanzierung meist nicht aus.

Eine Immobilie bewerten lassen ist deshalb der erste sinnvolle Schritt. Ergänzend können regionale Preisübersichten wie Immobilienpreise Starnberg, Immobilienpreise Wolfratshausen, Immobilienpreise Bad Tölz oder Immobilienpreise Miesbach eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen aber keine objektbezogene Bewertung.

Erste Bestandsaufnahme: Welche Zahlen müssen vorliegen?

Bevor Inserate geschaltet, Besichtigungen geplant oder Preisverhandlungen geführt werden, sollte die finanzielle Ausgangslage klar sein. Wichtig ist nicht nur der aktuelle Marktwert der Immobilie, sondern auch die Frage, welcher Verkaufserlös mindestens benötigt wird.

Eigentümer sollten bei der Bank einen aktuellen Darlehensstand und eine indikative Ablöseberechnung anfordern. Zusätzlich sollten Kreditvertrag, Zinsbindung, Sondertilgungsrechte, mögliche Förderkredite, Grundschuldhöhe und Bearbeitungsfristen geprüft werden.

Prüfpunkt Warum er wichtig ist
Aktueller Marktwert Zeigt, welcher Verkaufspreis realistisch erreichbar sein kann.
Offene Restschuld Grundlage für die Frage, ob der Kaufpreis den Kredit deckt.
Ablösebetrag Enthält die voraussichtlich zurückzuzahlende Summe zum geplanten Termin.
Vorfälligkeitsentschädigung Kann bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entstehen und den Verkaufserlös mindern.
Sondertilgungsrechte Können die Berechnung beeinflussen und sollten im Vertrag geprüft werden.
Grundschuld Muss beim Verkauf gelöscht, freigegeben oder auf eine neue Sicherheit übertragen werden.

Was passiert mit der Restschuld beim Hausverkauf?

Die Restschuld ist der Betrag, der zum Verkaufszeitpunkt noch gegenüber der Bank offen ist. Sie unterscheidet sich vom ursprünglichen Darlehensbetrag, weil bereits Tilgungen geleistet wurden und eventuell Sondertilgungen möglich sind.

Liegt der Verkaufspreis deutlich über der Restschuld, kann das Darlehen häufig aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der verbleibende Betrag fließt nach Abzug der Kosten an den Verkäufer. Liegt der Verkaufspreis nur knapp über der Restschuld, muss die Vorfälligkeitsentschädigung besonders sorgfältig berücksichtigt werden. Liegt der Verkaufspreis unter der Restschuld, entsteht eine Finanzierungslücke, die vorab mit der Bank besprochen werden muss.

Situation Was Eigentümer prüfen sollten
Verkaufspreis liegt über der Restschuld Ablösebetrag, Vorfälligkeit, Löschungsbewilligung und Auszahlung des Überschusses planen.
Verkaufspreis deckt Restschuld nur knapp Bankkosten, Verkaufskosten, Notar, Grundbuch und zeitliche Fristen genau prüfen.
Verkaufspreis liegt unter der Restschuld Finanzierungslücke vor der Vermarktung mit der Bank klären.
Mehrere Darlehen bestehen Rangstellen, Ablösebeträge, Förderbedingungen und Zuständigkeiten koordinieren.
Mehrere Eigentümer oder Darlehensnehmer Unterschriften, Haftung, Eigentumsanteile und Entscheidungsbefugnisse früh abstimmen.

Wichtig: Ein hoher Kaufpreis allein genügt nicht. Entscheidend ist der verbleibende Betrag nach Restschuld, möglicher Vorfälligkeitsentschädigung, Verkaufskosten und eventuell steuerlichen Effekten.

Welche Rolle spielt die Bank beim Immobilienverkauf?

Die Bank hat ein Sicherungsinteresse, solange das Darlehen läuft und die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Der Käufer möchte die Immobilie in der Regel lastenfrei erwerben. Deshalb muss die Bank zustimmen, dass die Sicherheit nach Zahlung des Ablösebetrags freigegeben wird.

Diese Zustimmung wird nicht auf Zuruf erteilt. Die Bank prüft, welcher Betrag zum geplanten Termin offen ist, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und welche Unterlagen der Notar benötigt. Eigentümer sollten deshalb nicht bis zum Notartermin warten, sondern frühzeitig Kontakt aufnehmen.

Vom Kreditinstitut sollten unter anderem folgende Informationen angefordert werden: aktueller Darlehensstand, voraussichtlicher Ablösebetrag, Berechnung oder Einschätzung zur Vorfälligkeit, Sondertilgungsrechte, Bearbeitungsfristen, Angaben zur Grundschuld und Anforderungen an den Notar.

Strategie 1: Kredit aus dem Verkaufserlös ablösen

Die häufigste Lösung ist die vollständige Ablösung des Darlehens aus dem Kaufpreis. Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht einfach vollständig an den Verkäufer. Der Notar koordiniert die Zahlungsanweisung so, dass der benötigte Teil direkt an die Bank geht. Erst wenn die Bank den Betrag erhalten hat, kann die Grundschuld gelöscht oder freigegeben werden.

Für Eigentümer ist diese Lösung übersichtlich, wenn der Verkaufspreis die Restschuld und die möglichen Kosten sicher deckt. Sie kann aber teuer werden, wenn der Kredit deutlich vor Ablauf der Zinsbindung beendet wird.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein möglicher Ausgleich für die Bank, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird und der Bank dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Beim Immobilienverkauf mit laufendem Kredit ist das häufig relevant, weil das Darlehen früher beendet wird als ursprünglich vereinbart.

Die Höhe hängt vom konkreten Vertrag, von der Restlaufzeit, vom vereinbarten Zinssatz, vom aktuellen Zinsniveau, von Sondertilgungsrechten und weiteren Vertragsdetails ab. Eigentümer sollten die Berechnung nicht nur als Nebenkostenposition betrachten, sondern aktiv in die Preisstrategie einbeziehen.

Ablösebetrag

Die Bank sollte den voraussichtlichen Ablösebetrag schriftlich mitteilen.

Sondertilgung

Vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte können die Berechnung beeinflussen.

Zehn-Jahres-Frist

Bei langen Zinsbindungen kann ein gesetzliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren relevant werden.

Prüfung

Bei Zweifeln sollte die Berechnung unabhängig geprüft werden.

Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Manchmal lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder reduzieren. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Eigentümer sollten insbesondere das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB, vertragliche Sondertilgungsrechte, mögliche Fehler in der Berechnung und die Vertragsunterlagen prüfen lassen.

Bei bestimmten älteren Kreditverträgen wurde in der Vergangenheit auch über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gesprochen. Das ist ein rechtlich sensibler Bereich und sollte nicht ohne fachkundige Prüfung bewertet werden. Für Eigentümer ist wichtig: Solche Fragen gehören in die Hände von Verbraucherberatung, Fachanwalt oder spezialisierter Beratung, nicht in eine schnelle Online-Schätzung.

Marktwert, Restschuld und Mindestverkaufserlös prüfen

Gerade wenn Restschuld und erwarteter Verkaufspreis eng beieinanderliegen, sollte die Preisstrategie nachvollziehbar sein. Isarnova ordnet Lage, Zustand, Nachfrage, Unterlagen und Käuferzielgruppe realistisch ein.

Verkaufschancen besprechen

Strategie 2: Kredit auf eine neue Immobilie übertragen

Wenn der Verkauf erfolgt, weil eine andere Immobilie gekauft werden soll, kann ein Pfandtausch eine Alternative sein. Dabei läuft der bestehende Kredit grundsätzlich weiter. Die Sicherheit wird aber ausgetauscht: Die Grundschuld auf der alten Immobilie wird gelöscht und eine neue Grundschuld auf der neuen Immobilie eingetragen.

Diese Lösung kann interessant sein, wenn der bestehende Kredit günstige Konditionen hat und das aktuelle Zinsniveau höher liegt. Sie funktioniert aber nur, wenn die Bank zustimmt und die neue Immobilie als Sicherheit ausreicht. Die Bank prüft also Wert, Beleihung, Bonität und Abwicklung.

Ein Pfandtausch ist kein Automatismus. Er muss zeitlich gut geplant werden, weil Verkauf, Kauf, Notar, Grundbuch und Finanzierung ineinandergreifen. Wenn parallel eine neue Immobilie erworben wird, sollten Eigentümer früh mit Bank, Makler und Notar sprechen.

Strategie 3: Käufer übernimmt den Kredit

In manchen Fällen kann auch eine Darlehensübernahme durch den Käufer geprüft werden. Dann wird der laufende Kredit nicht abgelöst, sondern mit Zustimmung der Bank auf den Käufer übertragen. Umgangssprachlich wird dies manchmal als Übernahme der Hypothek bezeichnet, juristisch geht es jedoch um die Übernahme des Darlehens und der Sicherheiten.

Interessant kann das sein, wenn der bestehende Kredit deutlich bessere Konditionen hat als aktuelle Finanzierungsangebote. Für Käufer kann ein alter Zinssatz attraktiv sein. Für Verkäufer kann die Lösung helfen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

Die Bank muss jedoch zustimmen. Sie prüft die Bonität des Käufers genauso sorgfältig wie bei einer neuen Finanzierung. Außerdem muss geklärt werden, wie die Differenz zwischen Kaufpreis und übernommener Restschuld bezahlt wird. Diese Lösung ist deshalb möglich, aber nicht in jedem Verkaufsfall praktikabel.

Notar, Grundbuch und Löschungsbewilligung

Der Notar ist die zentrale Stelle für die rechtliche Abwicklung. Er sorgt dafür, dass Kaufvertrag, Zahlungsflüsse, Bankunterlagen und Grundbuchänderungen zusammenpassen. Bei einer finanzierten Immobilie ist besonders wichtig, dass der Käufer lastenfrei erwerben kann, sofern keine Darlehensübernahme vereinbart wird.

Die Bank stellt dafür eine Löschungsbewilligung oder Freigabeerklärung aus. In der Regel erfolgt dies unter der Bedingung, dass der offene Betrag vollständig gezahlt wird. Der Notar ruft die entsprechenden Informationen ab und erstellt eine Fälligkeitsmitteilung mit klaren Zahlungsanweisungen.

Häufig wird der Kaufpreis aufgeteilt. Ein Teil geht direkt an das Darlehenskonto der Bank. Ein möglicher Überschuss wird an den Verkäufer gezahlt. Ein Notaranderkonto ist heute nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse üblich und nicht in jedem Standardverkauf erforderlich.

1. Marktwert einschätzen

Lage, Zustand, Unterlagen, Energieeffizienz, Objektart und Nachfrage prüfen.

2. Kreditdaten klären

Restschuld, Zinsbindung, Sondertilgungen, Grundschuld und Vorfälligkeit mit der Bank prüfen.

3. Mindestverkaufserlös bestimmen

Ermitteln, welcher Erlös nötig ist, damit Darlehen und Kosten gedeckt sind.

4. Unterlagen vorbereiten

Energieausweis, Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Finanzierungsinformationen strukturieren.

5. Käufer qualifizieren

Die Finanzierung des Käufers sollte belastbar sein, bevor der Notartermin vorbereitet wird.

6. Notar koordiniert Abwicklung

Der Notar führt Kaufpreiszahlung, Bankfreigabe und Grundbuchänderung rechtlich zusammen.

Mehr zur Vorbereitung der Dokumente finden Eigentümer im Ratgeber Unterlagen Immobilienverkauf.

Welche Rolle spielt der Verkaufspreis?

Der Verkaufspreis entscheidet, ob der Kredit sauber abgelöst werden kann und welcher Betrag am Ende beim Verkäufer verbleibt. Gerade bei laufender Finanzierung ist eine grobe Einschätzung riskant. Ein zu hoher Angebotspreis kann den Verkauf verzögern. Ein zu niedriger Preis kann dazu führen, dass Restschuld, Vorfälligkeit und Kosten nicht ausreichend gedeckt sind.

Eigentümer sollten deshalb nicht nur fragen: Was ist meine Immobilie wert? Genauso wichtig ist: Welcher Verkaufserlös ist erforderlich, damit die Finanzierungssituation sauber gelöst werden kann?

Eine regionale Einordnung hilft, weil Käufer in Starnberg, Holzkirchen, Miesbach, Bad Tölz, Wolfratshausen oder Garmisch-Partenkirchen sehr unterschiedlich auf Zustand, Energieeffizienz, Grundstücksgröße und Modernisierungsbedarf reagieren. Für die erste Orientierung können die Übersichten zu Immobilienpreisen in der Region und Immobilienpreisen im Münchner Umland hilfreich sein.

Position Bedeutung für den Verkauf
Realistischer Marktwert Objektbezogene Einordnung statt Wunschpreis.
Offene Restschuld Aktueller Darlehensstand bei der Bank.
Vorfälligkeitsentschädigung Möglicher Kostenpunkt bei vorzeitiger Ablösung.
Notar und Grundbuch Kosten und Zeitbedarf für Abwicklung und Löschung.
Verbleibender Betrag Voraussichtlicher Überschuss oder Finanzierungslücke.

Steuerliche Punkte vorsichtig prüfen

Neben Bank und Grundbuch können steuerliche Fragen wichtig werden. Besonders relevant ist die Spekulationsfrist, wenn eine Immobilie nicht durchgehend selbst genutzt wurde oder vermietet war. Ob beim Verkauf Steuern anfallen, hängt von Nutzung, Haltedauer, Gewinn und persönlicher Situation ab.

Selbst genutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen anders behandelt werden als vermietete Objekte. Bei vermieteten Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Das sollte nicht pauschal entschieden werden.

Isarnova kann den Immobilienwert und Verkaufsprozess einordnen. Steuerliche Detailfragen sollten jedoch mit einer Steuerberatung geklärt werden, bevor der Verkaufszeitpunkt verbindlich festgelegt wird.

Sonderfälle beim Verkauf mit laufender Finanzierung

Trennung oder Scheidung

Wenn mehrere Personen Eigentümer oder Darlehensnehmer sind, müssen Bank, Eigentümerstellung, Haftung und Kaufvertragsfreigabe gemeinsam geprüft werden.

Erbimmobilie mit Kredit

Erben sollten Immobilienwert, Restschuld, Grundbuchstand und Erbregelung klären. Ergänzend hilft der Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen.

Anschlussfinanzierung

Wenn die Zinsbindung bald endet, kann der Verkaufszeitpunkt besonders wichtig sein. Manchmal ist Warten oder gezieltes Timing wirtschaftlich sinnvoller.

Sanierungsbedarf

Bei älteren Häusern sollte geprüft werden, wie Zustand und notwendige Investitionen auf Preis und Käuferfinanzierung wirken. Mehr dazu im Ratgeber Haus verkaufen mit Sanierungsbedarf.

Finanzierungslücke

Wenn der Verkaufspreis die Restschuld nicht deckt, sollte vor jeder Vermarktung mit der Bank gesprochen werden.

Diskreter Verkauf

Wenn finanzielle oder persönliche Gründe nicht öffentlich werden sollen, kann eine diskrete Vermarktung sinnvoll sein.

Typische Fehler beim Immobilienverkauf trotz Kredit

Viele Probleme entstehen nicht durch den laufenden Kredit selbst, sondern durch eine zu späte Vorbereitung. Wenn der Verkaufspreis schon kommuniziert wird, bevor Restschuld und Vorfälligkeit geklärt sind, kann die Kalkulation kippen. Wenn die Bank erst kurz vor dem Notartermin eingebunden wird, können Unterlagen fehlen und Fristen den Ablauf verzögern.

Auch ein ungenauer Marktwert ist riskant. Gerade bei finanzierten Immobilien neigen Eigentümer dazu, den gewünschten Nettoerlös mit dem Marktwert zu verwechseln. Käufer bewerten jedoch Lage, Zustand, Energieausweis, Modernisierungsbedarf, Grundriss und Finanzierungsspielraum nüchtern.

Weitere Risiken entstehen durch fehlende Unterlagen, unklare Eigentümerverhältnisse, nicht geprüfte Steuerfragen oder unrealistische Annahmen zur Darlehensübernahme. Eine Übersicht über weitere Stolperstellen bietet der Ratgeber Fehler beim Immobilienverkauf.

Wie Isarnova den Verkauf vorbereitet

Isarnova unterstützt Eigentümer dabei, den Verkauf trotz laufendem Kredit strukturiert vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht nicht die Finanzierungsberatung, sondern die realistische Einordnung der Immobilie und des Verkaufsprozesses.

Dazu gehören Marktwerteinschätzung, Prüfung der verkaufsrelevanten Unterlagen, Einordnung von Zustand, Lage und Käufergruppe, Abstimmung des Vermarktungszeitpunkts, Vorbereitung qualifizierter Käufergespräche und Begleitung bis zum Notartermin.

Je nach Standort wird die Argumentation anders aufgebaut. Ein Haus in Starnberg folgt einer anderen Marktlogik als eine Wohnung in Geretsried, ein sanierungsbedürftiges Objekt in Bad Tölz oder eine Immobilie im Raum Miesbach, Holzkirchen oder Garmisch-Partenkirchen. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Preisstrategie, die zum Markt und zur Finanzierungssituation passt.

Fazit: Verkauf trotz Kredit ist machbar, wenn die Vorbereitung stimmt

Eine Immobilie trotz laufendem Kredit zu verkaufen, ist grundsätzlich möglich und in vielen Fällen ein normaler Vorgang. Wichtig ist, dass Eigentümer nicht nur den Immobilienwert betrachten, sondern Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld, Bankfreigabe, Steuerthemen und Zeitplan gemeinsam einordnen.

Wer früh bewertet, die Bank rechtzeitig einbindet und die Abwicklung mit dem Notar sauber vorbereitet, reduziert Unsicherheit und vermeidet unnötige Verzögerungen. Besonders wichtig ist ein realistischer Verkaufspreis, der nicht nur am Markt funktioniert, sondern auch zur Finanzierungssituation passt.

Verkauf mit laufender Finanzierung vorbereiten

Sie möchten vor dem Bankgespräch eine realistische Einschätzung zum Marktwert und zur Verkaufsperspektive? Isarnova unterstützt Sie bei der strukturierten Vorbereitung.

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FAQ

Kann ich mein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Ein laufender Kredit verhindert den Verkauf nicht. Wichtig ist, dass Restschuld, Ablösebetrag, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuld rechtzeitig mit der Bank geklärt werden.

Was passiert mit dem Kredit beim Immobilienverkauf?

In vielen Fällen wird der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar koordiniert die Abwicklung, damit die Bank den Ablösebetrag erhält und die Grundschuld freigegeben werden kann.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein möglicher Ausgleich für die Bank, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird und der Bank dadurch ein Schaden entsteht.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Das kann im Einzelfall möglich sein, etwa bei bestimmten Kündigungsrechten, Sondertilgungsrechten oder fehlerhaften Berechnungen. Eigentümer sollten die Berechnung und den Vertrag fachkundig prüfen lassen.

Was ist ein Pfandtausch beim Immobilienverkauf?

Beim Pfandtausch läuft der bestehende Kredit grundsätzlich weiter, aber die Sicherheit wird ausgetauscht. Statt der alten Immobilie dient eine neue Immobilie als Sicherheit. Die Bank muss zustimmen.

Kann der Käufer meinen Immobilienkredit übernehmen?

Eine Darlehensübernahme durch den Käufer ist möglich, aber nur mit Zustimmung der Bank. Sie prüft Bonität, Sicherheit und Vertragsbedingungen. Praktisch sinnvoll ist das vor allem, wenn der bestehende Zinssatz für den Käufer attraktiv ist.

Muss ich die Bank vor dem Verkauf informieren?

Ja, die Bank sollte früh eingebunden werden. Eigentümer sollten Restschuld, Ablösebetrag, Sondertilgungsrechte und mögliche Vorfälligkeitsentschädigung kennen, bevor sie den Verkaufspreis festlegen.

Was passiert mit der Grundschuld beim Verkauf?

Die Grundschuld wird in der Regel im Rahmen der Kaufpreisabwicklung gelöscht oder freigegeben. Dafür benötigt der Notar die entsprechenden Unterlagen der Bank.

Kann ich verkaufen, wenn der Verkaufspreis niedriger ist als die Restschuld?

Das ist schwieriger und muss vorab mit der Bank geklärt werden. Ohne Lösung für die Finanzierungslücke kann der Verkauf scheitern oder sich deutlich verzögern.

Quellenhinweise

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für die Einordnung wurden insbesondere gesetzliche Regelungen im BGB sowie Verbraucherinformationen von BaFin und Verbraucherzentrale berücksichtigt.