Provision und Kosten beim Immobilienverkauf in Geretsried transparent dargestellt

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Beim Immobilienverkauf geht es nicht nur um den Angebotspreis, sondern um den Nettoerlös. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Missverständnisse, weil „Maklerprovision“ und „Nebenkosten“ oft durcheinander geraten. In Geretsried kommt noch dazu, dass sich viele Eigentümer am Münchner Markt orientieren, obwohl die Kostenlogik nicht vom Ort, sondern vor allem von Objektart, Vertragskonstellation und Käuferprofil abhängt.

Transparenz bedeutet deshalb: Welche Kosten fallen überhaupt an, wer trägt sie, wann werden sie fällig, und welche Punkte gehören zwingend in den Vertrag.

Kostenüberblick: welche Posten typischerweise eine Rolle spielen

KostenpostenBetrifft meistWovon abhängig
MaklerprovisionVerkäufer und Käufer, je nach ModellObjektart, Vertragskonstellation, Verhandlung, gesetzliche Leitplanken bei Wohnung und Einfamilienhaus
Notar und GrundbuchKäufer in der Praxis meist, Details vertraglichKaufpreis und Gebühren nach GNotKG
Grunderwerbsteuer BayernKäuferSteuersatz in Bayern, aktuell 3,5 Prozent
Unterlagen, Energieausweis, Aufbereitungmeist VerkäuferAusgangslage, Unterlagenstand, Vermarktungsanspruch

Maklerprovision in Bayern: was gesetzlich geregelt ist

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gibt es seit Ende 2020 klare Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Der Käufer kann dabei grundsätzlich nicht mehr allein die gesamte Provision tragen, wenn der Verkäufer ebenfalls über einen Maklervertrag eingebunden ist. Der Gesetzgeber hat dafür Vorgaben zur Textform und zur hälftigen Beteiligung eingeführt.

Wichtig ist die Einschränkung: Diese Verbraucherschutzregeln beziehen sich auf Wohnung und Einfamilienhaus im Verbraucherfall. Für andere Konstellationen wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe gelten diese Leitplanken nicht automatisch.

Wer zahlt die Provision: typische Modelle beim Verkauf in Geretsried

In der Praxis begegnen Eigentümern vor allem drei Modelle. Welches davon genutzt wird, hängt davon ab, wer den Makler beauftragt und wie das Angebot positioniert wird.

Modell 1: Geteilte Provision, Käufer und Verkäufer tragen jeweils einen Anteil

Dieses Modell ist in Bayern häufig zu sehen, gerade bei klassischen Verkaufsobjekten wie Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus. Die konkrete Höhe ist verhandelbar, entscheidend ist die klare Regelung im Vertrag.

Modell 2: Verkäufer zahlt die Provision vollständig

Das kommt vor allem dann vor, wenn ein Objekt bewusst „provisionsfrei für Käufer“ angeboten werden soll. Für die Nachfrage kann das ein Vorteil sein, weil die Kaufnebenkosten auf Käuferseite sinken. Gleichzeitig muss für Eigentümer klar sein, wie sich das im Nettoerlös abbildet, denn wirtschaftlich zählt die Gesamtrechnung.

Modell 3: Käufer zahlt einen Anteil, aber nur bis zur gesetzlichen Grenze

Beim Verbraucher-Kauf von Wohnung oder Einfamilienhaus ist die Beteiligung des Käufers begrenzt. In bestimmten Konstellationen ist außerdem ein Nachweismechanismus vorgesehen, bevor die Zahlung des Käufers fällig wird.

→ interne Verlinkung zur Unterseite „Mit Makler weniger Erlös: Mythos oder Realität“

Wie hoch ist die Provision in Bayern: was häufig vereinbart wird

Eine bundesweit feste Provisionshöhe gibt es nicht, die Höhe ist grundsätzlich vertraglich vereinbar. In Bayern werden in der Praxis jedoch häufig Sätze gesehen, bei denen Käufer und Verkäufer jeweils rund 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer tragen, also insgesamt 7,14 Prozent, wenn geteilt wird.

Für Eigentümer ist daran vor allem eines wichtig: Nicht die „übliche Zahl“ entscheidet, sondern ob der Nettoerlös stimmt, und ob die Vermarktung so geführt wird, dass der Preis stabil bleibt.

Weitere Kosten für Eigentümer beim Verkauf: was realistisch einzuplanen ist

Neben der Provision gibt es Kosten, die nicht immer anfallen, aber häufig vorkommen. Dazu zählen je nach Objekt und Ausgangslage zum Beispiel:

  • Energieausweis, falls nicht vorhanden oder abgelaufen
  • Beschaffung von WEG-Unterlagen, falls die Hausverwaltung Gebühren verlangt
  • Aufbereitung und Präsentation, wenn professioneller Anspruch gesetzt wird, zum Beispiel Fotos oder Grundrissaufbereitung
  • kleinere Instandsetzungen, wenn sie die Vermarktung messbar erleichtern

Bei Eigentumswohnungen kommt es außerdem darauf an, ob Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige WEG-Dokumentation führt in der Praxis oft zu Verzögerungen oder zu Preisabschlägen, weil Käufer Unsicherheit einpreisen.

Kaufnebenkosten in Bayern: warum das auch Verkäufer in Geretsried betrifft

Auch wenn Verkäufer diese Kosten nicht zahlen, beeinflussen sie die Nachfrage, weil Käufer sie finanzieren müssen. In Bayern liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5 Prozent.

Notar- und Grundbuchkosten liegen häufig grob im Bereich von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises, abhängig vom Einzelfall und den Gebühren nach GNotKG.

Gerade in Märkten rund um München wird oft unterschätzt, wie stark Kaufnebenkosten auf Käuferseite die Leistbarkeit beeinflussen. Das wirkt indirekt auf Verhandlungsspielräume, besonders wenn Käufer knapp kalkulieren.

Transparenz im Maklervertrag: was vor Start schriftlich klar sein sollte

Eine faire Kostenstruktur ist nicht nur eine Prozentzahl, sondern eine saubere Abgrenzung. Diese Punkte sollten im Maklervertrag klar und verständlich geregelt sein:

  • Wer ist Vertragspartner, Verkäufer, Käufer oder beide
  • Wie hoch ist die Provision, und auf welche Partei entfällt welcher Anteil
  • Wann entsteht der Provisionsanspruch, und wann wird er fällig
  • Welche Leistungen sind enthalten, Vermarktung, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung, Prozessführung bis Notar
  • Wie wird mit Preisänderungen und Strategieanpassungen umgegangen, wenn der Markt anders reagiert als erwartet

Kostenloser Immobilienwert als Entscheidungsgrundlage

Kosten wirken nur dann „hoch“, wenn der Bezug zum realistischen Marktwert fehlt. Eine belastbare Wertermittlung macht sichtbar, welcher Preisrahmen im aktuellen Markt realistisch ist, und ob sich unterschiedliche Provisionsmodelle wirtschaftlich überhaupt unterscheiden, wenn Vermarktungsdauer und Verhandlungsstabilität mitgedacht werden.

Eine kostenlose Immobilienbewertung schafft genau diese Orientierung. Sie hilft dabei, den Nettoerlös realistisch einzuordnen, Kosten sauber zu planen und Fehlentscheidungen zu vermeiden, bevor sie Geld kosten.

Fazit: Kosten sind planbar, wenn die Struktur stimmt

In Geretsried gelten dieselben rechtlichen Leitplanken wie im restlichen Bayern. Entscheidend ist die konkrete Vertragskonstellation, besonders bei Wohnung und Einfamilienhaus im Verbraucherfall. Zusätzlich sollte nicht nur auf die Provision geschaut werden, sondern auf den gesamten Nettoerlös und die Faktoren, die den Preis in Verhandlungen stabil halten.

Wer die Kosten früh transparent macht, schafft Ruhe im Prozess, reduziert Konflikte und kann Entscheidungen sauber begründen, intern und gegenüber Käufern.